Bei allen Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.
§ 1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestand aller Verträge mit Go to Business Next Level – Victoria Bobula (nachfolgend Go2Bnl genannt), Neue Maastricher Str. 17, in D- 50672 Köln. Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen geschieht ausschließlich zu den nachstehenden Konditionen. Go2Bnl erstellt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Social Media, Online-Marketing sowie weitere Internetdienstleistungen, Social Media Coaching, Social Media Consulting, Community Management, Influencer Management und Content Creations sowie Seminare/Workshops, Webinare und Live-Sessions. Es gelten ausschließlich die AGB von Go2Bnl.
§ 2. Abschluss des Vertrags
Mit der Übermittlung eines oder mehrerer vom Auftraggeber unterschriebenen und unveränderten Dienstleistungsaufträge für Kunden und Referenzpartner oder das Buchen von Seminaren über die Website kommt das Vertragsverhältnis zustande. Mitarbeiter von Go2Bnl sind nicht berechtigt, über die Auftragsformulare hinaus wirksame Zusagen zu geben, dies obliegt den vertretungsberechtigten Organen. Veränderte Angebote bedürfen der Annahme durch Go2Bnl, um wirksam zu werden. Die Angebote und Erstgespräche sind in der Regel ohne Verpflichtung und freibleibend. Go2Bnl behält sich das Recht vor, Subunternehmer mit der Umsetzung einzelner oder sämtlicher vertraglich vereinbarter Verpflichtungen zu beauftragen. Im Falle essenzieller Veränderungen, die Einfluss auf das Vertragsverhältnis haben könnten (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt-IdNr. etc.) hat der Auftraggeber dies unverzüglich Go2Bnl anzuzeigen. Wird die Durchführung der Dienstleistung(en) durch diese Veränderung dahin gehend erschwert, dass die Durchsetzbarkeit von vertraglich vereinbarten Ansprüchen durch Go2Bnl nicht mehr oder nur teilweise gewährleistet ist, so können die Zahlungen des Entgelts im Voraus verlangt werden. Im Falle der Übergabe in Form von Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Go2Bnl auf einen weiteren Dritten muss zuvor die schriftliche Zustimmung durch Go2Bnl erfolgen. Sämtliche durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten und zu weiterer Verarbeitung verwendeten Publikationen und/oder sonstiger Inhalte im Sinne des Presserechts sind nicht von Go2Bnl auf ihre Korrektheit hin zu überprüfen und bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Die Verantwortung hierfür obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
§ 3. Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
Go2Bnl erbringt unterstützende Beratungs- und Dienstleistungen ihrer Kunden, insbesondere in Social-Media und Online-Marketing, sowie verwandte Themengebiete. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
Die Tätigkeit von Go2Bnl besteht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Go2Bnl empfohlenen oder mit Go2Bnl abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Go2Bnl die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
Die von Go2Bnl abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Go2Bnl nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Alle Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten nur die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor.
Go2Bnl ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages heranzuziehen. Beratungs- bzw. Dienstleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von Go2Bnl aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind durch den/die Auftraggeber(in) in eigener Verantwortung bereitzustellen.
Der konkrete Inhalt und Umfang der von Go2Bnl zu erbringender Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, so wird Go2Bnl den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Go2Bnl auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
Go2Bnl legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie das übermittelte Informationsmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Go2Bnl nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages, von Go2Bnl Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Go2Bnl gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Go2Bnl und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und Go2Bnl einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Go2Bnl für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
§4. Konditionen und Preise
Es gelten die bei Erteilung des Auftrages vereinbarten Preise und Konditionen. Eine entsprechende, zu diesem Zeitpunkt veröffentliche Preisliste, hat Gültigkeit bzw. das individuell erstellte Angebot. Im Falle eines Rücktritts vom erteilten Auftrag (durch den Auftraggeber) muss dieser die bis dahin angefallene Leistungen bezahlen. Ferner sind etwaige Kündigungsfristen und individuelle vertragliche Bestimmungen vorrangig und zu beachten. Andersartige Abmachungen hinsichtlich der Preise und Konditionen, definierten Leistungsbeschreibungen und den vorgelegten AGB abweichende Vereinbarungen können nicht von Mitarbeitern und/oder Beauftragten Go2Bnl getroffen werden. Ausnahme hierfür sind Sonderaktionen, zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Angebote oder Sonderkonditionen. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden gemäß Dienstleistungsauftrag umgesetzt und umfassen einen zu Beginn des jeweiligen Monats anfallenden Monatsbetrag. Gegebenenfalls entstehen Honorare auf Tages- oder Stundenbasis.
§5 Geld-Zurück-Garantie*
1. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass für die nachfolgende Leistungen eine Rückerstattung der Kosten erfolgt, sollten keine messbaren Steigerungen erreicht werden können:
Followerwachstum der betreuten Social Media Accounts
Steigerung der Engagementrate der betreuten Social Media Accounts
Feeds zeigen keine klaren Strukturen auf
Die Geld-Zurück-Garantie gilt nach einer Mindestlaufzeit von drei Monaten der Zusammenarbeit.
*) Voraussetzung für die Geld-Zurück-Garantie ist, dass über den/die betreuten Accounts(s) vor der Zusammenarbeit keine Follower gekauft worden sind, keine Bots zum Einsatz kamen, die Accounts zuvor noch nie seitens Facebook, Instagram etc. gesperrt worden sind und der
„Business Manager“ für Ad Kampagnen eine ausreichende Deckung sowie keine offenen Zahlungen aufweist. Ferner ist das verwendete Bildmaterial von guter Qualität und allgemein für eine Außendarstellung in den sozialen Medien geeignet.
§6. Vergütung
Die Leistungen von Go2Bnl werden, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach den jeweils bei Go2Bnl geltenden Stunden- bzw. Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
Die Vergütung der Beratungs- und Dienstleistungen ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung, bzw. für die vertraglich vereinbarten Maßnahmen. Die von Go2Bnl zu erbringenden Leistungen, werden dem Kunden per Vorkasse in Rechnung gestellt. Ggf. abweichende Vereinbarungen regelt der individuelle Auftrag.
Materialaufwand wird gesondert vergütet. Reisekosten und Spesen, welche Go2Bnl nach der jeweiligen Reisekostenordnung zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet.
Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind die in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartendem Kosten- und Zeitaufwand.
Go2Bnl ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung bzw. Dienstleistung beginnt nach Ausgleich der Vorkassenrechnung.
Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Go2Bnl nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Go2Bnl berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Sollten die offenen Forderungen nicht innerhalb von acht Wochen durch den Auftraggeber beglichen worden sein, kann Go2Bnl nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall ist die vereinbarte Gesamtvergütung zur Zahlung fällig.
Etwaige Zeit- und Vergütungsprognosen von Go2Bnl in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Go2Bnl nicht beeinflusst werden können.
Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfanges auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z.B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers), ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätzen von Go2Bnl zu vergüten.
Sofern keine konkreten vereinbarten Maßnahmen die Vertragsgrundlage darstellen, gilt abweichend folgende Regelung: Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 20 % über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch die Go2Bnl ein Wahlrecht, die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Stunden- bzw. Tagessatz zu bezahlen. Unter einem Mehraufwand von 20 % ist eine Freigabe durch den Auftragnehmer nicht erforderlich und kann ohne vorherige Information an den Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
§ 7. Zahlungsfristen
Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Sofern nichts anderes vereinbart, hat der Auftraggeber den vereinbarten Betrag per Vorkasse zu bezahlen.
Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist Go2Bnl berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
Die Rechnungen von Go2Bnl werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind nach Rechnungserhalt auf das von Go2Bnl angegebene Konto zu überweisen.
§ 8. Mahnregelung
Falls der Kunde die 14-tägige Zahlungsfrist nicht einhält, gelangt er in den Mahnprozess.
Die Bestimmungen ergeben sich wie folgt: Mahnstufe 1: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 1. Mahnung. Es wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben. Mahnstufe 2: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 2. Mahnung. Es wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Mahnstufe 3: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 3. Mahnung. Es wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben. Mahnstufe 4: Erfolgt nach dem Erhalt der letzten Mahnung immer noch keine Reaktion des Kunden, wird der Fall zur Vollstreckung gebracht.
§ 9. Mindestvertragslaufzeit / Kündigung
Als Mindestvertragslaufzeit werden mit Go2Bnl drei Monate vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch wieder um weitere drei Monate, sollte dieser nicht gekündigt werden.
Nach den drei Monaten ist die Kündigung des Dienstleistungsvertrages, mit Go2Bnl, jeweils unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende, möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für die Buchung von Seminaren. Hier ist keine Kündigung notwendig.
Kann der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten und/oder beendigt dieser den Vertrag vorzeitig, ist die vereinbarte Gesamtsumme des Auftrags in vollständiger Höhe an Go2Bnl mit sofortiger Wirkung zu bezahlen, auch wenn der Auftraggeber keine weiteren Leistungen mehr in Anspruch nimmt.
Wurde ein Angebot seitens des Auftraggebers angenommen, gilt der Auftrag als verbindlich angenommen. Sollte der Auftragnehmer im Anschluss und noch VOR Beginn der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer sich für ein anderes Leistungspaket entscheiden, fallen 50 % Stornokosten auf die vereinbarte Mindestlaufzeit zzgl. der vertraglichen Kündigungsfrist an. In allen anderen Fällen gelten die Regelungen gem. § 9 (3).
§ 10. Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Go2Bnl empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Go2Bnl die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
Die Richtlinien der Suchmaschinen- oder Netzwerkbetreiber können sich jederzeit ändern. Das ist dem Auftraggeber vollumfänglich bewusst.
Go2Bnl haftet nicht für Versorgungsengpässe, Offline-Zeiten, Account-Sperrungen, Versagen von Dienstleistungen, Nichtfreigeben von Werbeinhalten oder anderweitige Störungen oder technische Abhängigkeiten des Geschäftsbetriebs, die durch die Social Media Provider wie Facebook, Instagram etc. verursacht oder beschlossen werden.
§ 11. Freistellungsverpflichtung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich Go2Bnl, soweit diese wegen der in Erfüllung der vertragsgemäß erbrachten Dienstleistungen auf Unterlassung, Schadenersatz oder Vertragsstrafe in Anspruch genommen wird, von allen Urteilen, Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, Zahlungen und Kosten gleich welcher Art freizustellen, sofern Go2Bnl nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Go2Bnl wird den Auftraggeber unverzüglich über derartige Maßnahmen unterrichten und dessen Weisung einholen.
§12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt insbesondere auch für Account-Passwörter und anderweitige Zugangsdaten, die für die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind. Das gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, alle Zugangsdaten der betreuten Social-Media-Accounts sowie andere notwendige Daten und Passwörter uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Sollten die Zugangsdaten dem Auftragnehmer verwehrt oder gesperrt werden, sodass es diesem nicht mehr möglich ist, seiner vereinbarten Dienstleistung nachzukommen, so hat der Auftraggeber das Recht, die vereinbarten Dienstleistungen gem. Auftrag dennoch in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt die vereinbarte Dienstleistung als erbracht.
Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§13. Zusatzleistungen
1. Mehraufwände und Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrages sind und die über die vertragliche Supportzeit gehen, werden dem Auftraggeber gem. den Stundensätzen von Go2Bnl zusätzlich in Rechnung gestellt.
§14. Geheimhaltung
Go2Bnl verpflichtet sich, über alle im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, Stillschweigen zu bewahren. Derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Go2Bnl, wenn diese nicht in anonymisierter Form erfolgen.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Go2Bnl das Logo des Auftraggebers/der Auftraggeberin zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den eigenen Websites, den eigenen Social Media Kanälen sowie in Referenzlisten und Printmaterialien verwenden darf, um über Leistungserbringungen, Zusammenarbeit sowie die erzielten Ergebnisse zu informieren und damit, zum Zwecke wirtschaftlicher Interessen, zu werben. Go2Bnl wird in den Werbetexten keine Details der Zusammenarbeit veröffentlichen, sondern nur abstrakt Inhalte der Zusammenarbeit darstellen.
§ 15. Datenschutz
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Dringlichkeit an Dritte gesendet werden dürfen. Dies gilt ausdrücklich für die Lieferung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung der Social-Media-Kanäle, Werbemanagers, Google AdWords, Google-Analytics, WordPress erforderlich sind, wobei diese anschließend publiziert werden können. Selbiges bezieht sich auf die Verwendung und Nutzung der Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers zur Registrierung in Social Media Kanälen, bei Online-Diensten. Go2Bnl sichert zu, die Weitergabe der Daten des Auftraggebers an Dritte zu unterlassen.
§ 16. Inhalte und Daten
Die zu erbringende Dienstleistungen umfassen nicht, dass Go2Bnl kontrolliert und überwacht, ob die Seiten oder verbreiteten und/oder publizierten Inhalte des Auftraggebers gegen das Urheberrecht (Rechte Dritter betreffend), gegen spezifische Richtlinien der Social Media Netzwerke und Suchmaschinenbetreiber oder gegen geltendes Recht im Allgemeinen (wie beispielsweise Marken-, Telemedien-, Presse-, Jugendschutz-, Wettbewerbsrechte und die Rechte am eigenen Bild) verstoßen. Die Haftung liegt vollumfänglich bei dem Auftraggeber. Dies bezieht sich ebenfalls auf Abmahnungen oder Abstrafungen, egal welcher Art. Hierfür ist ebenfalls der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist ebenso für die rechtliche Sachdienlichkeit der von ihm verbreiteten Inhalte seiner Social-Media-Kanäle und Websites sowie für die von ihm erstellten und zur Verfügung gestellten Informationen und Veröffentlichungen verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit von Dritten, ausdrücklich in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für Content Creations, die auf eine Empfehlung von Go2Bnl im Rahmen einer Wettbewerbsanalyse zurückgehen. Für diese Inhalte ist ebenfalls ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
§ 17. Urheberrecht
Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte seiner Social-Media-Kanäle und Internetpräsenzen (Website, Google Dienste, Social-Media-Kanäle) allein verantwortlich, dies gilt auch für von Go2Bnl erstellte und bereitgestellte Daten.
Dies gilt hauptsächlich im Zusammenhang auf Urheber-, Marken-, Telemedien-, Presse-, Jugendschutz-
, Wettbewerbsrechte und die Rechte am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch Go2Bnl erstellten Arbeiten verbleibt bei Go2Bnl.
Meldet Go2Bnl für den Auftraggeber eine Domain oder Ähnliches auf den Namen des Kunden an, räumt der Auftraggeber Go2Bnl hiermit das Recht ein, die Domain im Falle der Kündigung einer Partei oder im Falle des Zahlungsverzugs jederzeit auf eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ist es Go2Bnl im Rahmen des Auftrags gestattet, den möglicherweise geschützten Namen des Auftraggebers zur Erstellung und Registrierung von Domains/Domainnamen zu verwenden. Nach Ende der Zusammenarbeit bzw. Auslaufen des Vertrages entscheidet der Auftraggeber, wie mit dieser Domain verfahren werden soll.
§ 18. Dienstvertrag
Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB. Go2Bnl vereinbart mit dem Auftraggeber die Erfüllung von Leistungen gemäß Dienstleistungsauftrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Das Leistungsspektrum reicht von Content Creation, Konzeptentwicklung, Community Management, Consulting, Coaching, Paid Media, Strategieentwicklung, Website Erstellung, Influencer Management. Der Auftraggeber ist aufgefordert, hierfür die notwendigen Daten, Informationen und Freigaben zu liefern, da sich die Leistungserbringung sowie die Ergebnisse verzögern. Wirkt der Kunde nicht mit, in dem er unter anderem Zugangsdaten oder Freigaben nicht erteilt, so gilt die Leistung von Go2Bnl dennoch erbracht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Ergebnisse verschlechtern können.
§ 19. Leistung
Im Falle von Verzögerung einer Leistungserbringung durch höhere Gewalt, und/oder durch Leistungsstörung im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlichem, welche Go2Bnl in der fristgerechten Ausführung behindern oder diese unmöglich machen, wird beiden Parteien durch eine der vorher genannten Ausnahmen ein Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf von 20 Werktagen nach Terminende eingeräumt. Ist die Erbringung der Dienstleistung bewiesenermaßen in Verbindung eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien durch Rücktritt von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden.
§ 20. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen, mit Ausnahme von Auftragserweiterungen, zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Schriftformerfordernis selbst wird ausgeschlossen.
Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame
Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunde- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Köln vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.